Unsere Leistungen

Dichtigkeitsprüfung

Dichtigkeitsprüfung

Gern führen unsere DWA Sachkundigen die Dichtigkeitsprüfung Ihrer Abwasserrohre durch.

1. Bin ich betroffen?

Direkt betroffen sind alle Grundstückseigentümer!

Abwasser sind in einer Form zu beseitigen, die das Allgemeinwohl nicht negativ beeinträchtigt. Dazu muss der Grundstücksbesitzer innerhalb einer vorgeschriebenen Frist, seine Abwassersysteme von qualifiziertem Personal auf Funktionalität und Dichtheit überprüfen lassen.

Mieter sind nur indirekt betroffen!

Mieter müssen der vom Eigentümer/Vermieter engagierten Firma lediglich Zugang zu Abwasserleitungen gewähren und damit rechnen, dass es während des Prüfzeitraumes zu eventuellen Einschränkungen bei der Nutzung allen abwasserproduzierenden Geräten kommt.

2. Was wird geprüft?

Generell werden alle im Erdreich verlaufenden Abwasserleitungen geprüft auf:

  • sichtbare Schäden
  • eindringendes Grundwasser
  • Befahrbarkeit der Leitungen
  • Funktionsfähigkeit der Schächte

Die Untersuchung betrifft alle

  • Schmutzwasserleitungen
  • Mischwasserleitungen
  • Kontrollschächte und
  • Revisionsöffnungen

auf dem Grundstück.

3. Warum wird die Dichtigkeit der Abwasserrohre geprüft?

Umweltschutz

Abwasserleitungen müssen dicht sein, ansonsten droht das austretende Schmutzwasser den Boden mitsamt dem Grundwasser und schlimmstenfalls auch unser Trinkwasser zu verunreinigen.
Bei einer Gesamtlänge von ca. 1,5 Mio. km der privaten Anschlusskanäle und Grundleitungen und einem geschätzten Schaden von etwa 40% bedeutet das, eine große Bedrohung für die Umwelt und schließlich auch für uns. Zusätzlich kann das Grundwasser, dass in defekte Rohrsysteme eindringt, die Abwasseranlagen negativ beeinträchtigen und zur hydraulischen Überlastung von Kanalnetzten führen.

Gesetz

Der Grundstückseigentümer wird deshalb in §60 des Wasserhaushaltsgesetztes verpflichtet seine Anlagen betriebssicher zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. So schreibt die Din 1986-30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ vor, die Abwassersysteme regelmäßig auf Dichtheit zu überprüfen.

4. Wann muss die Dichtigkeit geprüft werden?

Erstprüfung

Bis zum 31.12.2015 müssen alle Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten oder Anlagen mit gewerblichem Abwasser auf Dichtigkeit überprüft werden.

Wiederholungsprüfung

  • In Wasserschutzgebiet 2 muss alle 5 Jahre erneut geprüft werden.
  • In Wasserschutzgebiet 3 muss alle 15 Jahre erneut geprüft werden.
  • Gewerbliche Abwasseranlagen müssen alle 15 Jahre erneut geprüft werden.
  • Häusliche Abwasseranlagen müssen alle 30 Jahre erneut geprüft werden.

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